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Transportrecht

Die Beförderung von Waren mit See- oder Binnenschiffen in allen seinen Facetten ist einer unserer transportrechtlichen Schwerpunkte. Dazu gehören neben dem Seehandels- und Binnenschifffahrtsrecht auch das Transportversicherungsrecht und das Recht der Offshore-Transportverträge.

In diesen Bereichen beraten wir Sie umfassend, sei es im Hinblick auf seeversicherungsrechtliche Haftungsfragen, den Abschluss und die Interpretation von Charterverträgen (die oftmals englischem Recht unterliegen) oder im Hinblick auf Bereederungs- und Crewingverträge.

Umfangreiche Kompetenz besitzen wir auch im allgemeinen Fracht- und Speditionsrecht (gleichermaßen für den Luft-, Land-, Bahn- und Multimodaltransport), einschließlich des Lager- und Logistikbereichs.

Zur Beratung im Transportrecht gehören die Sonderbereiche des Zollrechts, des Seearbeitsrechts und des Seeumweltrechts. Hier finden Sie in uns einen kompetenten Partner. Wir verfügen zurzeit über vier Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, zwei Fachanwälte für Internationales Wirtschaftsrecht, einen Fachberater für Zölle und Verbrauchssteuern sowie zwei im Seearbeitsrecht erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Über vielfältige Erfahrungen verfügen wir in den für das Transportrecht charakteristischen nationalen und internationalen Streitbeilegungsverfahren. Partner unserer Sozietät werden häufig als Schiedsrichter berufen.