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auf Ihre Fragen
Unternehmerische Tätigkeit bringt nicht nur zivilrechtliche Fragestellungen und Auseinandersetzungen im Verhältnis zu Geschäftspartnern oder Wettbewerbern mit sich. Sie findet stets im Rahmen öffentlich-rechtlicher Ordnungsvorschriften statt. Beispielsweise ist die maritime Wirtschaft zunehmend umweltrechtlichen Anforderungen unterworfen, aber auch darüber hinaus unterliegen zahlreiche Gewerbe, Tätigkeiten und Vorhaben besonderen Anzeigepflichten oder Erlaubnisvorbehalten.
Regelmäßig sind wir zudem für die öffentliche Hand tätig, überwiegend in den Bereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts, Baurechts, Denkmalschutzrechts und des Kunstrechts einschließlich der Fragen der Wiederherstellung von Eigentumsverhältnissen an Kulturgütern (Restitution).
Wir beraten außergerichtlich und übernehmen die Verfahrensführung sowohl im vorgerichtlichen Verwaltungsverfahren als auch im Rahmen eines ggf. erforderlich werdenden Verwaltungsrechtsstreits.