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auf Ihre Fragen
„Zur Kunst des Anwalts gehört es, Prozesse möglichst zu verhüten.“ Dies war eine Maxime unseres Kanzleigründers Dr. Albrecht Schackow. Sie ist noch immer richtig. Prozesse nehmen Zeit und Ressourcen (auch bei dem Mandanten) in Anspruch und verursachen Kosten, die gewinnbringender in eine einvernehmliche Lösung investiert werden sollten. Leider sind Prozesse aber nicht immer zu vermeiden. Deshalb führen wir sie ergebnisorientiert und durchsetzungsstark.
Sofern im Anschluss an einen Prozess Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erforderlich werden, führen wir diese mit unseren erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rasch und ergebnisorientiert durch. Wir verfügen über langjährige Beziehungen zu Wirtschaftsauskunfteien, die uns erforderlichenfalls dabei unterstützen, Vermögensbestandteile von Schuldnern aufzufinden, in die vollstreckt werden kann.