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auf Ihre Fragen

Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten und beraten vornehmlich Kreditinstitute auf dem gesamten Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, insbesondere in allen Fragen des Darlehensvertrags-, Zahlungsverkehrs- und Kapitalanlagerechts.

Forderungen, z.B. aus Darlehensverträgen oder ungerechtfertigter Bereicherung, machen wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Kreditinstitute geltend. Daneben unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, z.B. Schadenersatzansprüche aufgrund angeblicher Falschberatung oder Rückforderungsansprüche nach erfolgter Insolvenzanfechtung.

Wir beraten darüber hinaus bei der Bearbeitung von notleidenden Krediten und der Begleitung von Sanierungen und nehmen die Rechte von Kreditinstituten in Insolvenz, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren für diese wahr.